Ergänzungsleistungen Kt. Bern

Um die Ergänzungsleistungen ranken sich viele Gerüchte und es gibt viel Halbwissen. Lass dich beraten, oder noch besser, die Pro Senectute macht eine genaue Berechnung. Wie ist das Einkommen, hat jemand IV oder AHV? Lebt man im Eigenheim, oder lebt der Partner in einem Pflegeheim? Wie gross ist das Vermögen? Sehr komplexe Fragen, die nicht einfach zu beantworten sind.

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Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und
das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen
mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen
Fundament unseres Staates.
Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
• jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
• Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie
• einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV (ganze, Dreiviertels-, halbe oder Viertelsrente),
nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der
IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten,
• in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
• Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates
sind, oder
• als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.
Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben oder invalid, verwitwet oder verwaist sind und dennoch keinen Anspruch auf eine Rente haben, weil Sie
keine oder zu wenig lang AHV- oder IV-Beiträge bezahlt haben, können Sie
unter gewissen Voraussetzungen trotzdem einen Anspruch auf EL geltend
machen.

https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d

https://www.ahv-iv.ch/p/5.02.d