Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag ermöglicht Personen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu Hause, entlastet pflegende Angehörige und ein Heimaufenthalt kann somit verhindert werden. Genau dieser Beitrag entlastet mich enorm. Je mehr Pflege Peter braucht, um so mehr komme ich an meine Grenzen. 24 Stunden am Tag präsent sein, helfen, den Kranken kaum mehr aus den Augen lassen, dies geht an die Substanz. Peter hat unterdessen 4 Assistenzpersonen die uns unterstützen. Es gilt für uns Verträge anzufertigen, Löhne zu bezahlen, Sozialleistungen zu berechnen und einzuzahlen, Lohnabrechnungen erstellen und der IV die abgerechneten Löhne in Rechnung zu stellen.

Finden kann man Assistenzpersonen im persönlichen Umfeld, mit einem Inserat, oder über die Adresse http://www.assistenzbuero.ch

Voraussetzungen

Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben alle versicherten Personen, welche eine Hilflosenentschädigung beziehen und zu Hause leben und noch nicht AHV berechtigt sind.

HILFEBEDARF

  • Ein Hilfebedarf wird anerkannt, wenn du in den folgenden Bereichen während mindestens dreier Monate regelmässig Hilfe brauchst.
  • alltägliche Lebensverrichtungen
  • (An-/Auskleiden, Aufstehen/Absitzen, Essen usw.);
  • Haushaltsführung;
  • gesellschaftliche Teilhabe und Freizeitgestaltung;
  • Erziehung und Kinderbetreuung;
  • Ausübung einer gemeinnützigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit;
  • berufliche Aus- und Weiterbildung;
  • Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt; Überwachung während des Tages;
  • Nachtdienst (Überwachung und Hilfe).
  • Der anrechenbare Stundenaufwand ist begrenzt und individuell bestimmt.

Der Assistenzbeitrag wird aufgrund deines regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs festgelegt. Für die Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits
über andere Leistungen gedeckt ist (Hilflosenentschädigung, Grundpflege
gemäss KVG usw.).

Der Assistenzbeitrag beträgt 33.20 Franken pro Stunde.
Der Ansatz für den Nachtdienst wird im Einzelfall und nach Intensität der
zu erbringenden Hilfeleistung festgelegt. Er beträgt jedoch höchstens
88.55 Franken pro Nacht.
In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die
Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen.

Die Assistenzperson darf mit dir als versicherte Person weder in direkter Linie verwandt oder verheiratet sein noch mit dir in eingetragener Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen.
Nicht anerkannt werden Hilfeleistungen, die während eines Aufenthaltes
in einer stationären (Heim, Spital, psychiatrische Klinik) oder teilstationären Institution (Werk-, Tages- und Eingliederungsstätte) erbracht werden.
Hilfeleistungen von Organisationen sind auch nicht anerkannt.

Der Assistenzbeitrag wird dir gegen monatliche Vorlage einer Rechnung
direkt ausbezahlt. In der Rechnung sind die tatsächlich geleisteten Assistenzstunden aufzuführen. Sie darf höchstens die Zeitperiode der letzten
zwölf Monate betreffen.

https://www.ahv-iv.ch/p/4.14.d