Pflege und Heimkosten

Viel wird in den Medien über die immensen Kosten eines Heimaufenthalts geschrieben. Viele haben Angst den Aufenthalt eines Angehörigen nicht bezahlen zu können. Auch mich quälen natürlich solche Gedanken.

Dies kommt zum Ausdruck bei Aufnahmen, die ich zusammen mit dem BAG und dem schweizerischen roten Kreuz, gemacht habe. Der Fokus liegt auf den pflegenden Angehörigen, nebst vielen anderen Themen sind natürlich auch die Kosten ein Thema. (bei meinem Porträt)

Kampagne von BAG und SRK

Bei den Porträts kommen betreuende Angehörige zu Wort und erzählen aus ihrem Alltag.

https://betreuen.redcross.ch/

https://betreuen.redcross.ch/portraits

Heimkosten

Schauen wir uns mal die Kosten im Detail an:

  1. Kosten für Infrastruktur/ Hotellerie/ Betreuung

Dies beinhaltet unter anderem: Wohnen, Schlafen, Mahlzeiten, Reinigung und Wäsche und einiges mehr.

Im Moment sind dies 164.- pro Tag

2. Kosten für Pflegeleistungen zum Beispiel nach Besa System

Mit BESA Leistungen steht den Alters- und Pflegeinstitutionen ein von den Krankenversicherern anerkanntes und bewährtes Instrument für die Leistungserfassung und -verrechnung zur Verfügung. Peter wurde nach und nach jeweils höher eingestuft und momentan ist er in der Pflegestufe 10 von 12.

3. Zusatzkosten

Das sind Transporte, Telefone und am Schluss des Aufenthalts die Zimmerreinigung.

Wie sieht nun die Rechnung konkret bei Peter aus? Diese Zahlen gelten für den Kanton Bern.

Ein Aufenthaltstag von Peter kostet gesamt 362.- Die Hotellerie und ein Pflegeanteil werden von uns direkt bezahlt. (187.-) Die Krankenkasse bezahlt ihren Pflegeanteil und der dritte Teil wird vom Kanton übernommen.

Dies bedeutet, dass wenn Peter im Heim wäre, wir von unseren Einnahmen und unserem Ersparten monatlich rund 5800.- bezahlen müssten.

und die Ergänzungsleistungen?

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates.

Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen oder überschreiten die Einnahmen die Ausgaben nur knapp, so könnte ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen bestehen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen, die in einem Heim wohnen.
Bei Ehepaaren, von denen zumindest der eine Ehegatte im Heim resp. im Spital lebt, wird die jährliche EL für jeden Ehegatten einzeln berechnet. Dabei werden die anrechenbaren Einnahmen und das Vermögen des Ehepaares zu gleichen Teilen den Ehegatten zugerechnet.

www.ahv-iv.ch

Die Berechnung

Angerechnet als Einnahmen werden:

Renten der AHV und IV, und der Pensionskasse, sowie die Hilflosenentschädigung

Einkünfte aus dem Vermögen wie Zinsen, Miete, Untermiete, Pacht oder Nutzniessung

Ersatzeinkünfte wie Taggelder der Krankenkasse, der IV, der Arbeitslosenversicherung oder der Unfallversicherung

Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist

ein Teil des Vermögens (Verzehr), das bei Alleinstehenden 37 500 Franken und bei Ehepaaren 60 000 Franken übersteigt.

Zusätzlich werden bei selbstbewohnten Liegenschaften 112 500 Franken nicht als Vermögen berücksichtigt, bzw. 300 000 Franken in folgenden Fall, die Liegenschaft eines Ehepaars wird von einem Ehegatten bewohnt, während der andere im Heim oder im Spital lebt. Dem Gegenüber werden die Ausgaben gestellt.

Schlussendlich ist es recht schwierig die Höhe der Ergänzungsleistung selber zu berechnen. Wenn es einmal so weit kommen sollte, werde ich mich an www.proinfirmis.ch/ oder an www.prosenectute.ch/ wenden.

Ab 2021 wird die neue EL Reform in Kraft treten. Die Zahlen werden zum Teil angepasst. Das heisst einige EL Bezüger kommen besser weg, andere erleiden eine EL Einbusse.

Neu ist auch dieser Abschnitt: Rückerstattungspflicht für Erben: Was gilt? Nach dem Tod einer EL-Bezügerin oder eines EL-Bezügers müssen die Erben die in den letzten zehn Jahren bezogenen EL zurückerstatten. Allerdings ist die Rückerstattung nur auf dem Nachlass geschuldet, der den Betrag von 40 000 Franken übersteigt. Bei Ehepaaren entsteht die Rückerstattungspflicht der Erben erst beim Tod des anderen Ehegatten.

Zusammengefasst ist eine gute Beratung unumgänglich, um in allen Fragen Klarheit zu erlangen…

All diese Fragen interessieren Peter schon lange nicht mehr, er lebt in seiner hoffentlich glücklichen Welt und macht sich keine Sorgen mehr….

Ein Kommentar zu “Pflege und Heimkosten

  1. Ich habe ebenfalls zur Alzheimer-Demenz einen Blog geschrieben. Dort kommt unsere finanzielle Situation wenig zur Sprache. Wir werden unterstützt von den Ergänzungsleistungen – und wie Sie schreiben, werden diese bezahlt, wenn ein Minimum an Einkommen (Rente) nur noch da ist. Unser ‚Vermögen‘ wurde in den sieben Jahren, in denen mein Mann nun krank ist, nach und nach aufgebraucht, auch, weil ich mein Arbeitspensum verringerte, um ihn zu pflegen, danach, um den fehlenden Beitrag der Heimkosten, die nicht gedeckt werden von der EL auszugleichen. Das ist sozusagen die Seite der alltäglichen Tatsachen, die mich immer noch betreffen, und die sich auch in Zukunft nicht ändern werden. Wir sind verarmt.
    Was mir aber wichtiger war und ist an dieser Tragödie, ist die Seite der inneren Wandlung, des Wachsens an der Krise. Es ist die Seite der Krankheit, die einen Sinn ergibt, nicht nur für mich, sondern auch für meinen Mann – auch wenn er dies nicht mehr bewusst wahrnimmt. Falls Sie Interesse und Lust haben: meine Seite heisst fragenzumleben.com
    Mit herzlichen Grüssen
    I. Fonés

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..