Neues Behindertenkonzept des Kantons Bern

Ab und zu plagten mich existenzielle Sorgen. Würden wir genug haben zum Leben? Wie würde es sein, wenn Peter doch mal ins Heim müsste? Wer bezahlt was und welche Ansprüche könnte ich geltend machen? Würde es soweit kommen, dass ich unser Haus verkaufen und nicht behalten könnte? Solche Fragen quälten mich oft und ich beschloss eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Da Peter noch nicht pensioniert war und eine IV Rente bezog, wandte ich mich an die Pro Infirmis in Bern. Diese Dienstleistung war kostenlos.

In groben Zügen wurden mir meine Möglichkeiten aufgezeigt. Der Berater ging gut auf meine Fragen ein und ich konnte einiges an konkreten Vorschlägen mit nach Hause nehmen. Es kristallisierte sich heraus, dass ich Peter so lange wie möglich bei mir behalten wollte. Ganz zum Schluss des Gesprächs fragte mich der Berater, ob ich schon einmal vom Berner Modell gehört hätte? Nein, hatte ich definitiv nicht. In kurzen Worten erklärte er mir, um was es dabei ging. Dann Zuhause angekommen, informierte ich mich gleich übers Internet, noch genauer.

Das Berner Modell, kurz zusammengefasst

Der Kanton Bern richtet seine Behindertenpolitik neu aus. Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben künftig freier gestalten können und die Unterstützung erhalten, die sie persönlich benötigen. Dazu ist eine Umstellung bei der Finanzierung von behinderungsbedingter Pflege und Betreuung nötig. In einem Pilotprojekt wird das neue Modell getestet.

Die Person wird finanziert, nicht das Objekt

Bisher hat der Kanton für jeden Klienten und jede Klientin einer Werkstätte, einer Tagesstätte oder eines Wohnheims gleich viel bezahlt, egal wie viel Betreuung die Person benötigt.
Das neue Verfahren bemisst den Unterstützungsbedarf viel individueller. Neu wird für jeden erwachsenen Menschen mit Behinderung individuell abgeklärt, wie hoch sein Bedarf an Betreuung und Pflege ist. Die Leistungen richten sich nach dem Bedarf des Menschen und nicht nach dem Bedarf der Institution. Das heisst: Neu werden vom Kanton nicht mehr in erster Linie Institutionen (Objekte) finanziert, sondern jeder Mensch mit Behinderung, erhält die Kosten für seinen persönlichen behinderungsbedingten Betreuungs- und Pflegebedarf vergütet.

Lebenshaltungskosten wie Wohnungsmiete, Essen, Kleidung oder Unterhaltung werden wie bisher mit dem Lohn, der IV-Rente (Lohnersatz) oder mit Ergänzungsleistungen bezahlt. Und auch für behinderungsbedingte Aufwände kommen unter anderem wie bisher die Sozialversicherungen auf.

Der Kanton übernimmt im neuen Finanzierungsmodell ausschliesslich Kosten für behinderungsbedingte Pflege und Betreuung, die durch die Sozialversicherungen nicht gedeckt sind. Der Kantonsbeitrag erfolgt im neuen Modell also subsidiär.

Individuelle Abklärung des Bedarfs 

Für alle betroffenen Personen gelten dieselben Bedingungen bei der Abklärung des persönlichen Bedarfs. Unabhängig von der Behinderungsform und unabhängig davon, ob sie ambulante, stationäre oder teilstationäre Leistungen beziehen.
Die gewährten Unterstützungsleistungen werden in Form einer Gutschrift (Kostengutsprache) ausgestellt. Mit dieser Gutschrift kauft sich die betroffene Person die Dienstleistungen, welche sie persönlich braucht.

Betreuung zu Hause und Entschädigung für Angehörige

Das neue Modell erweitert die Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen bei der Wohnform. Die Finanzierung von Betreuungs- und Unterstützungsleistungen auch ausserhalb von Institutionen ermöglicht das private Wohnen für einen erweiterten Personenkreis. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden, unter Zuhilfenahme von ambulanten Assistenz- und Dienstleistungen, ist ein wichtiger Schritt der Selbstbestimmung für die Menschen mit Behinderung.

Pilotprojekt in mehreren Phasen 

Die angestrebten Systemumstellungen werden seit 2016 im freiwilligen, zeitlich begrenzten Pilotprojekt „Personenorientierte Finanzierung behinderungsbedingter Unterstützungsleistungen“ (Berner Modell) geprüft. Der Pilot ermöglicht eine kontinuierliche Optimierung des Systems. Die individuelle Bedarfsabklärung wird damit obligatorisch für alle Personen mit einer IV-Rente oder Hilflosenentschädigung, die Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Gesetz soll ab dem 1. Januar 2023 gelten

Die eröffnete Vernehmlassung erlaubt es der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion, den Fahrplan zur Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts einzuhalten. Die GSI geht aktuell davon aus, dass das Gesetz wie vorgesehen per 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Die gesetzlichen Grundlagen und insbesondere die Parameter des neuen Gesetzes wurden mit den zentralen Akteuren im Rahmen der eigens dafür eingesetzten Begleitgruppe sowie bilateral ausführlich diskutiert.

Angehörige oder das nahe Umfeld von Menschen mit Behinderungen leisten bei der Betreuung oftmals umfassende Dienste. Die Entschädigung dieser Leistungen wurde aus dem Pilotversuch «Berner Modell» in das neue Gesetz übernommen. Damit übernimmt der Kanton Bern eine Vorreiterrolle bei der Finanzierung dieser wertvollen Arbeit.

Unsere Erfahrungen

Das Datum, um sich anzumelden beim Pilotprojekt, war bereits abgelaufen. Nach meiner telefonischen Anfrage, erklärten sich die Verantwortlichen dennoch bereit, Peter im Projekt aufzunehmen. So wie ich das interpretiert hatte, waren kaum oder keine demenzbetroffenen Menschen im Projekt involviert. Nach einer Abklärung, ähnlich wie bei der IV, aber doch sehr viel detaillierter, wurde Peter ab 2019, im Projekt aufgenommen. Ihm wurde ein Kostendach zugesprochen, dass nicht überschritten werden durfte. Bezog er Leistungen wurde das Kostendach reduziert, arbeitete er bei Haldimanns (wurde zum Bereich Arbeit dazugerechnet), wurde es dementsprechend erhöht.

Die Abrechnung musste ich jeden Monat vornehmen und dies beinhaltete auch einen beträchtlichen Arbeitsaufwand. Jede Ein- und Ausgabe, behinderungsbedingt, musste aufgeführt werden. Die Dokumente wurden eingescannt und alles musste belegt sein.

Doppelte Arbeit, da ja auch die Assistenzleistungen der IV, mit einem anderen Abrechnungsverfahren, jeden Monat erstellt werden mussten.

Bisher wurden die Pflege und Betreuung unentgeltlich geleistet. Künftig, nach dem neuen Gesetz, werden wir Angehörigen bis zu einem gewissen Grad dafür entschädigt. Da das Modell subsidiär bezahlt, haben wir nicht sehr viel an Zuwendung erhalten. Die Kosten von Peter sind hauptsächlich durch die Sozialversicherungen gedeckt. Zudem wird mir die Hilflosenentschädigung als Lohn angerechnet. Die Hilflosenentschädigung, die wir bis anhin zur freien Verfügung hatten.

Trotzdem, habe ich die Hoffnung, den Alltag zuhause gemeinsam zu meistern und Peter möglichst lange im gewohnten Umfeld zu behalten. Das ist ja ein wichtiges Ziel vom Berner Modell.

Übrigens das Berner Modell greift leider nicht, wenn die betroffene Person bereits pensioniert ist. Voraussetzung ist eine IV Rente und dazu eine Hilflosenentschädigung.

Aber dennoch, ich denke der Kanton Bern ist auf einem guten Weg und wir sind froh haben wir Platz gefunden im Pilotprojekt und können mithelfen etwas Gutes zu unterstützen. Ich hoffe das Gesetz findet, wenn es soweit ist, reibungslose Zustimmung im Grossen Rat und auch bei einer allfälligen kantonalen Volksabstimmung.

3 Kommentare zu „Neues Behindertenkonzept des Kantons Bern

  1. Ich habe ebenfalls zur Alzheimer-Demenz einen Blog geschrieben. Dort kommt unsere finanzielle Situation wenig zur Sprache. Wir werden unterstützt von den Ergänzungsleistungen – und wie Sie schreiben, werden diese bezahlt, wenn nur noch ein Minimum an Einkommen (Rente) da ist. Unser ‚Vermögen‘ wurde in den sieben Jahren, in denen mein Mann nun krank ist, nach und nach aufgebraucht, auch, weil ich mein Arbeitspensum verringerte, um ihn zu pflegen, danach, um den fehlenden Beitrag der Heimkosten, die nicht gedeckt werden von der EL auszugleichen. Das ist sozusagen die Seite der alltäglichen Tatsachen, die mich immer noch betreffen, und die sich auch in Zukunft nicht ändern werden. Wir sind verarmt.
    ProSenectute hilft mir glücklicherweise bei Fragen staatlicher Unterstützung, beim korrekten Ausfüllen der Formulare oder beim Beibringen der nötigen Unterlagen, denn nur schon der Antrag für Ergänzungsleistungen brachte mich an den Rand der Verzweiflung (ich war damals sehr geschwächt durch die aufreibende Pflege meines Mannes).
    Was mir aber wichtiger war und ist an dieser Tragödie, ist die Seite der inneren Wandlung, des Wachsens an der Krise. Es ist die Seite der Krankheit, die einen Sinn ergibt, nicht nur für mich, sondern auch für meinen Mann – auch wenn er dies nicht mehr bewusst wahrnimmt. Falls Sie Interesse und Lust haben: meine Seite heisst fragenzumleben.com
    Mit herzlichen Grüssen
    I. Fonés

  2. Danke, liebe Frau Weber
    Wir sind gut im Projekt integriert und es macht Freude dabei zu sein. Die Schwierigkeiten wurden nach und nach ausgemerzt und das „Berner Modell“ optimiert. Es kommt gut!
    Eine gute Zeit und ich freue mich, auf Ihren nächsten Spitexeinsatz, bei uns:-)

  3. Vor der Spitex habe ich im Rüttihubelbad in der Sozialtherapie mit erwachsenen Behinderten gearbeitet. Die personenbezogene Finanzierung wartet schon seit einiger Zeit darauf verwirklicht zu werden. Schön habt ihr die Intiative ergriffen, um dieses gute Projekt weiterzubringen. Viel Erfolg.

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